Rechtsprechung
VG Gelsenkirchen, 07.07.2011 - 5 K 4818/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Grundsteuer; Grundsteuererlass; Ertragsminderung; Erlasszeitraum
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GrStG § 33
Grundsteuer; Grundsteuererlass; Ertragsminderung; Erlasszeitraum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsteuerlass bei Minderung des normalen Rohertrags des bebauten Grundstücks im gesamtem Erlasszeitraum i.H.v. von 25 %
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Gelsenkirchen, 07.07.2011 - 5 K 2758/09
Atypizität, Grundsteuer, Grundsteuererlass, Vermietungsbemühungen
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.07.2011 - 5 K 4818/09
Schon in dem Jahr davor, namentlich mit Schreiben vom 24. Januar 2006, kündigte der Kläger das seit dem 1. September 2002 mit der Firma S. Export & Import Handels GmbH bestehende Pachtverhältnis an dem vorgenannten Grundstück fristlos wegen Zahlungsverzugs; als Mietpreis war laut Pachtvertrag (Bl. 32 ff. Beiakte/Heft 1 zu Az. 5 K 2758/09) ein Betrag von 7.158,10 EUR, nach Angaben des Klägers in den Parallelverfahren 5 K 2758/09 sowie 5 K 2759/09 hingegen nur ein Betrag von 7.000,00 EUR (zzgl. Nebenkosten) vereinbart.Im Anschluss an eine unter dem 15. Mai 2006 erhobene Räumungsklage wurde das Grundstück von Seiten der Firma S. samt der aufstehenden Gebäude - ausweislich des Schreibens der Anwälte L. und G. vom 2. Oktober 2006 an das Landgericht F. (Bl. 37 Beiakte/Heft 1 zu Az. 5 K 2758/09) - spätestens im September 2006 geräumt.
Darüber hinaus gelte auch für den Erlasszeitraum 2008, was hin-sichtlich des Vertretenmüssens bzw. der Atypizität bereits zum Verfahren 5 K 2758/09 für den Erlasszeitraum 2007 ausgeführt worden sei.
Der Kläger hat am 26. Juni 2009 weitere Klagen vor dem erkennenden Gericht erhoben, mit denen er eine Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung eines Grundsteuererlasses auch für die Jahre 2006 (5 K 2759/09) und 2007 (5 K 2758/09) begehrt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Akten der Verfahren 5 K 2758/09 und 5 K 2759/09 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Gelsenkirchen, 07.07.2011 - 5 K 2759/09
Grundsteuererlass wegen Minderung des normalen Rohertrages
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.07.2011 - 5 K 4818/09
Schon in dem Jahr davor, namentlich mit Schreiben vom 24. Januar 2006, kündigte der Kläger das seit dem 1. September 2002 mit der Firma S. Export & Import Handels GmbH bestehende Pachtverhältnis an dem vorgenannten Grundstück fristlos wegen Zahlungsverzugs; als Mietpreis war laut Pachtvertrag (Bl. 32 ff. Beiakte/Heft 1 zu Az. 5 K 2758/09) ein Betrag von 7.158,10 EUR, nach Angaben des Klägers in den Parallelverfahren 5 K 2758/09 sowie 5 K 2759/09 hingegen nur ein Betrag von 7.000,00 EUR (zzgl. Nebenkosten) vereinbart.Der Kläger hat am 26. Juni 2009 weitere Klagen vor dem erkennenden Gericht erhoben, mit denen er eine Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung eines Grundsteuererlasses auch für die Jahre 2006 (5 K 2759/09) und 2007 (5 K 2758/09) begehrt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Akten der Verfahren 5 K 2758/09 und 5 K 2759/09 sowie der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Köln, 31.05.2007 - 20 K 557/06
Erlass der Grundsteuer wegen Schwierigkeiten bei der Vermarktung des Grundstücks; …
Auszug aus VG Gelsenkirchen, 07.07.2011 - 5 K 4818/09
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln (Urteil vom 31. Mai 2007 - 20 K 557/06 -) beruhe eine Minderung des Rohertrages allein auf dem Willen des Steuerpflichtigen, wenn sich dieser von vornherein bei einem grundsätzlich vermietbaren Objekt darauf konzentriere, dieses zu veräußern.
- VG Gelsenkirchen, 07.07.2011 - 5 K 2758/09
Atypizität, Grundsteuer, Grundsteuererlass, Vermietungsbemühungen
Der Kläger hat am 26. Juni 2009 sowie am 29. Oktober 2009 weitere Klagen vor dem erkennenden Gericht erhoben, mit denen er eine Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung eines Grundsteuererlasses auch für die Jahre 2006 (5 K 2759/09) und 2008 (5 K 4818/09) begehrt.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Akten der Verfahren 5 K 2759/09 und 5 K 4818/09 sowie der W. der Beklagten in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- VG Gelsenkirchen, 07.07.2011 - 5 K 2759/09
Grundsteuererlass wegen Minderung des normalen Rohertrages
Der Kläger hat am 26. Juni 2009 sowie am 29. Oktober 2009 weitere Klagen vor dem erkennenden Gericht erhoben, mit denen er eine Verpflichtung der Beklagten zur Gewährung eines Grundsteuererlasses auch für die Jahre 2007 (5 K 2758/09) und 2008 (5 K 4818/09) begehrt.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte einschließlich der Akten der Verfahren 5 K 2758/09 und 5 K 4818/09 sowie der von der Beklagten in diesen Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2012 - 3 K 3318/07
Grundsteuer 1996
..." (so auch: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2011, 3 K 3326/07, Revision anhängig: II R 8/12; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2011, 9 B 16/10; Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2009, 5 B 449/06, juris, entgegen: Verwaltungsgericht - VG - Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Juli 2011, 5 K 4818/09; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 31. Oktober 2008, 14 A 1420/07, vom 26. März 2009, 14 A 3168/07, vom 28. Februar 2011, 14 A 1711/08 und vom 24. Mai 2011 14 A 1498/09, juris sowie zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 3. März 2010, 9 B 77/09, das ausführt, dass eine abschließende Entscheidung darüber, ob auf das Merkmal der Atypizität generell verzichtet wird, noch nicht getroffen sei). - FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2012 - 3 K 3320/07
Grundsteuererlass wegen strukturell bedingter Ertragsminderung: Einführung eines …
..." (so auch: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juni 2011, 3 K 3326/07, Revision II R 8/12 anhängig; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. Juni 2011, 9 B 16/10; Sächsisches OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2009, 5 B 449/06, juris; entgegen etwa: Verwaltungsgericht - VG - Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Juli 2011, 5 K 4818/09; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 31. Oktober 2008, 14 A 1420/07, vom 26. März 2009, 14 A 3168/07, vom 28. Februar 2011, 14 A 1711/08 und vom 24. Mai 2011, 14 A 1498/09, juris sowie zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 3. März 2010, 9 B 77/09, das ausführt, dass eine abschließende Entscheidung darüber, ob auf das Merkmal der Atypizität generell verzichtet wird, noch nicht getroffen sei).